Raus aus Öl und Gas! Wann, wenn nicht jetzt?

Jetzt anmelden, alte Kohle-, Öl- und Gasheizung tauschen und bis zu 7.500 € Förderung sichern!

Warum wechseln?

Fossile Heizsysteme sind schlecht für die Umwelt und die Geldbörse.

Auf fossilen Brennstoffen basierende Heizsysteme zählen zu den klimaschädlichsten aller verfügbaren Technologien. Darüber hinaus unterliegen fossile Energieträger großen Preisschwankungen und werden in Zukunft eher teurer als günstiger werden.

Als Voraussetzung für die Förderung des klimafreundlichen Kesseltauschs muss die Altanlage (inklusive eventuell vorhandener Brennstofftanks) fachgerecht und nachweislich entsorgt werden. Der Nachweis ist der Abwicklungsstelle KPC auf Nachfrage vorzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ein Verkauf beziehungsweise die Weitergabe der Altanlage nicht ausreichend ist, um das Förderungskriterium „Entsorgung“ zu erfüllen. Geeignete Entsorgungsfachbetriebe sind z. B. hier zu finden: Entsorgungsfachbetriebe V.EFB

Die Wärmebereitstellung trägt maßgeblich zum CO2-Ausstoß in Österreich bei. Die größte Belastung geht von Kohleheizungen aus, die in Österreich kaum mehr zum Einsatz kommen, gefolgt von Öl- und Gasheizungen. Die geringsten Emissionen weisen Heizungen auf, die mit erneuerbarer Energie (z. B. Biomasse, Ökostrom, Solarwärme) betrieben werden. Deswegen müssen sowohl Private als auch Betriebe möglichst rasch gänzlich auf fossile Brennstoffe verzichten und auf erneuerbare Heizsysteme umstellen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen: Factsheet Ölheizung – Faktencheck Energiewende

Alternativen



Der Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz bringt viele Vorteile mit sich: Verlässlich und versorgungssicher, keine zukünftigen Investitionen in neue Heizkessel, keine oder geringe zusätzlichen Kosten für Service, Wartung und Reinigung, freier Platz im Heizraum, Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch und vieles mehr.



Wärmepumpen werden aus Effizienzgründen vor allem in Kombination mit Niedertemperatur-Wärmeabgabesystemen (wie Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen bzw. Niedertemperatur-Heizkörpern in thermisch sanierten Gebäuden) empfohlen, eine maximale Vorlauftemperatur von 40° C ist demnach Voraussetzung. Für Gebäude mit einem geringen Energiebedarf sind Luftwärmepumpen besonders gut geeignet und stellen meist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis dar. Bei Gebäuden mit einem größeren Energieverbrauch spielen andere Wärmepumpen-Bauformen ihre Vorzüge aus.

Mehr Infos zu Wärmepumpen finden Sie hier: klimaaktiv Wärmepumpen.
Eine Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen finden Sie hier: Auflistung der Wärmepumpen.
Je nachdem, welche Kältemittel eingesetzt werden, kann es zu einer Reduktion der Förderhöhe um 20 % kommen.



Biomasseheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz) sind zu bevorzugen, wenn es um hohe Heizungs-Vorlauftemperaturen und große Energieverbräuche geht. Allerdings ist das nachhaltige Biomassepotenzial begrenzt. Deshalb gilt auch hier die Empfehlung, das Gebäude vor dem Heizungstausch gut zu dämmen, wodurch der Energieverbrauch und die Heizkosten deutlich reduziert werden. Zudem kann die Heizungsanlage danach kleiner dimensioniert werden, was nicht nur in der Anschaffung, sondern auch langfristig zu geringeren Kosten führt.

Mehr Infos zu Biomasseheizungen finden Sie hier: klimaaktiv Holzheizungen.

Was wird gefördert?

Privat

Privat

Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen hocheffizienten oder klimafreundlichen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und – wo dies nicht möglich ist – auf eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung mit bis zu 7.500 Euro Förderung unterstützt. Für alle Förderanträge ab den 12.9.2022 wird zusätzlich ein „Raus aus Gas“ Bonus in der Höhe von 2.000 Euro vergeben, wenn ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht wird. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus in Höhe von € 1.500,- vergeben werden.

Förderungsanträge können von (Mit-) Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen eines Ein-/ Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Welche Heizsysteme für Ihr Haus empfehlenswert sind, erfahren Sie hier: klimaaktiv Heizungs-Matrix.

Aufgrund des großen Erfolges in den Vorjahren wird die Sanierungsoffensive inkl. der Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) auch in den kommenden beiden Jahren 2023/2024 weitergeführt.

Einreichungen sind im Rahmen der neuen Förderungsaktion ab 03.01.2023 möglich – Sie finden hier die wesentlichen Informationsblätter zur Förderungsaktion 2023/2024:
Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus 2023/2024
Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau 2023/2024

Mehrgeschoßiger Wohnbau

Gebäudeeigentümer:innen werden beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und – wo dies nicht möglich ist – auf eine klimafreundliche Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung mit bis zu 15.000 Euro Förderung unterstützt. Auch hier kann bei Förderanträgen ab 12.9.2022 bei einem Tausch weg vom Gas hin zu einer klimafreundlichen Alternative je nach Größe der Anlage ein zusätzlicher „Raus aus Gas“-Bonus zwischen 2.000 und 4.000 Euro lukriert werden! Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich – je nach Größe der Kollektorfläche – ein Solarbonus von bis zu € 4.000,- vergeben werden. Um die Zentralisierung des Heizsystems im Mehrgeschossigen Wohnbau noch attraktiver zu machen, wird die aktuelle Pauschale auf 3.000 Euro pro angeschlossener Wohnung angehoben. Als „Raus aus Gas“ Zuschlag können hier nochmals zusätzlich 600 EURO je Wohneinheit beim Tausch eines gasbetriebenen Heizsystems ab 12.9.2022 lukriert werden.

Förderungsanträge können von Gebäudeeigentümer:innen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z. B. der Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden. Ab 12.9.2022 wird die Zielgruppe im Bereich „Raus aus Öl und Gas“ im Mehrgeschoßigen Wohnbau auf Eigentümer und Mieter von Wohnungen ausgeweitet. Dabei sind stets die wohnzivilrechtlichen Regelungen bei Umsetzung der Maßnahme einzuhalten.

Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

Gefördert wird ab 2023 der Ersatz einer dezentralen, fossilen Heizung in einer Einzelwohnung durch den Anschluss an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem, mit dem das Gesamtobjekt versorgt wird.

Details zur Förderung finden Sie hier: Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau 2023/2024 | Umweltförderung

Betriebe

Betriebe

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizsystems durch eine klimafreundliche Technologie (hocheffizienter oder klimafreundlicher Nah- bzw. Fernwärmeanschluss, Biomasseheizung oder Wärmepumpe) mit überwiegend betrieblicher Nutzung.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einen Förderantrag einreichen.

Details zur Förderung finden Sie hier: Betriebe: Umweltförderung Kommunalkredit Public Consulting

Idealer Ablauf

Vereinbaren Sie für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus zunächst eine Energieberatung – diese ist in den meisten Bundesländern gratis – und lassen Sie sich hinsichtlich des geplanten Heizungstauschs sowie weiterer möglicher Energiesparmaßnahmen an Ihrem Haus beraten. Diese Beratung kann – je nach Angebot des jeweiligen Bundeslandes – vor Ort, per Telefon oder auch digital erfolgen. Alternativ zur Energieberatung des jeweiligen Bundeslandes kann auch ein bestehender Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept Ihres Gebäudes herangezogen werden. Planen Sie daraufhin Ihr gewähltes Heizungssystem mit einem professionellen Fachbetrieb und fixieren Sie einen Installations- und Fertigstellungstermin.

Registrieren Sie sich danach online mit einem baureifen Projekt bzw. wenn Sie Ihre alte Heizung bereits ersetzt haben. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie zur Bestätigung eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist nun für Sie reserviert.

Der Förderungsantrag muss spätestens 12 Monate nach Registrierung gestellt werden. Er kann ausschließlich online über Ihren persönlichen Link eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Endabrechnungsformular, Meldezettel und Energieberatungsprotokoll / Energieausweis / Gesamtsanierungskonzept) sind hier ebenfalls online hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss.

Jetzt anmelden

Haben Sie alle Unterlagen bereit?
Dann geht es jetzt los zur Anmeldung auf meinefoerderung.at:

Sauber Heizen für Alle

Damit alle Privatpersonen auf ein sauberes Heizsystem umsteigen können, bietet das Klimaschutzministerium jetzt eine erhöhte Förderung und kompetente Umstellungsberatung für Haushalte mit geringem Einkommen an. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. 

 Mehr Informationen und Registrierung unter www.sauber-heizen.at

klima aktiv

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Weitere nützliche Tools:

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Wünschen Sie sich eine weitere Beratung per E-Mail oder Telefon?
Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Bundesland:

Vorarlberg

Energieinstitut Vorarlberg
Telefon: 05572 31202-112
E-Mail: energieberatung@ energieinstitut.at
Web: energieinstitut.at

Tirol

Energie Tirol
Telefon: 0512 589913
E-Mail: office@energie-tirol.at
Web: energie-tirol.at

Salzburg

Energieberatung Salzburg
Telefon: 0662 8042-3151
E-Mail: energieberatung@salzburg.gv.at Web: salzburg.gv.at/energieberatung

Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen
Telefon: 0662 623455
E-Mail: sir@salzburg.gv.at
Web: sir.at

Niederösterreich

Energieberatung NÖ
Telefon: 02742 22 144
E-Mail: office@energieberatung-noe.at
Web: energie-noe.at/wohnen

Kärnten

Netzwerk Energieberatung Kärnten
Telefon: 0463 536-18802
E-Mail: energieservice@ktn.gv.at
Web: neteb-kärnten.at

Wien

Hauskunft
Telefon: 01 4028400
E-Mail: beratung@hauskunft-wien.at
Web: hauskunft-wien.at

Burgenland

Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abt. 3
Telefon: 057 600-2800
E-Mail: post.a3-energie@bgld.gv.at
Web: www.burgenland.at/themen/energie/energie-beratung/allgemeines/

Steiermark

INFOZENTRALE des Landes Steiermark für Energie und Wohnbau
Telefon: 0316 877 3955
E-Mail: energieberatung@stmk.gv.at
Web: https://www.ich-tus.steiermark.at/energieberatung/

Oberösterreich

OÖ. Energiesparverband
Telefon: 0732 7720-14860
oder 0800 205206 (Energiespar-Hotline)
E-Mail: beratung@esv.or.at
energiesparverband.at

Eine Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, abgewickelt durch:

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